Allgemeiner Beitragssatz in der gesetzlichen RentenversicherungWillkommen auf unserem Versicherungslexikon.
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Lexikon-Eintrag:Seit dem 1.1.2009 gibt es im Rahmen der Gesundheitsreform einheitliche Beitragssätze in der gesetzlichen Rentenversicherung. Diese Beitragssätze werden von der Bundesregierung festgelegt. Aufgrund des Konjunkturpakets II wurden ab 1.7.2009 die Beitragssätze der gesetzlichen Rentenversicherung von 15,5 % auf 14,9 % herabgesetzt.
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Allgemeiner Beitragssatz in der sozialen Pflegeversicherung.
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