Allgemeiner Beitragssatz in der gesetzlichen Rentenversicherung


Allgemeiner Beitragssatz in der gesetzlichen Rentenversicherung

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Lexikon-Eintrag:

Seit dem 1.1.2009 gibt es im Rahmen der Gesundheitsreform einheitliche Beitragssätze in der gesetzlichen Rentenversicherung. Diese Beitragssätze werden von der Bundesregierung festgelegt. Aufgrund des Konjunkturpakets II wurden ab 1.7.2009 die Beitragssätze der gesetzlichen Rentenversicherung von 15,5 % auf 14,9 % herabgesetzt.

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