Allgemeiner Beitragssatz in der sozialen Pflegeversicherung


Allgemeiner Beitragssatz in der sozialen Pflegeversicherung

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Lexikon-Eintrag:

Der allgemeine Beitragssatz in der sozialen Pflegeversicherung betrug seit dem 01.07.1996 1,7 % der beitragspflichtigen Einnahmen der Mitglieder. Gemäß § 55 Absatz 1 des SGB XI wurde dieser Satz ab dem 01.07.2008 auf 1,95 % erhöht. Für Personen, bei denen § 28 Absatz 2 SGB XI zutrifft, beträgt der Beitragssatz lediglich die Hälfte des allgemeinen Beitragssatzes und somit 0,975%.

Der nächste Begriff ist Allianz Dresdner Pensionsfonds AG.

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