Allmählichkeitsschäden / Haftpflicht


Allmählichkeitsschäden / Haftpflicht

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Lexikon-Eintrag:

Als Allmählichkeitsschäden versteht man Schäden der allmählichen Einwirkung, wie zum Beispiel von Temperatur, Gasen, Dämpfen, Feuchtigkeit sowie Rauch, Ruß und Staub. In der allgemeinen Haftpflichtversicherung sind diese Sachschäden gem. § 4 Ziff. I 5 AHB (Ausschlüsse / Haftpflicht) nicht mitversichert. In der privaten Haftpflichtversicherung hingegen sind diese Sachschäden oftmals beitragsfrei mitversichert.

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