Allmählichkeitsschäden / HaftpflichtWillkommen auf unserem Versicherungslexikon.
Unser Hauptgeschäft ist die private Krankenversicherung, einen kostenlosen Vergleich können Sie sich über die Startseite rechnen lassen.
Lexikon-Eintrag:Als Allmählichkeitsschäden versteht man Schäden der allmählichen Einwirkung, wie zum Beispiel von Temperatur, Gasen, Dämpfen, Feuchtigkeit sowie Rauch, Ruß und Staub. In der allgemeinen Haftpflichtversicherung sind diese Sachschäden gem. § 4 Ziff. I 5 AHB (Ausschlüsse / Haftpflicht) nicht mitversichert. In der privaten Haftpflichtversicherung hingegen sind diese Sachschäden oftmals beitragsfrei mitversichert.
Der nächste Begriff ist
Allopathie.
Das Lexikon ist manuell von Usern zusammengetragen. Wir hoffen, dass Ihnen diese Infos zu Allmählichkeitsschäden / Haftpflicht weiterhelfen. Zum Lexikon-Anfang.
|