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Lexikon-Eintrag:

Das Alterseinkünftegesetz regelt seit dem 1.1.2005 die einkommenssteuerrechtliche Handhabung der Altersvorsorge-Aufwendungen und Altersbezüge völlig neu. Bis zum Inkrafttreten des Gesetzes wurde der so genannte Ertragsanteil besteuert, nun findet eine nachgelagerte Besteuerung statt. Folglich werden Rentenleistungen voll versteuert, im Gegenzug dazu werden die Altersvorsorgebeiträge steuerlich begünstgt.

Der nächste Begriff ist Altersangabe / Lebensversicherung.

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