Altersangabe / LebensversicherungWillkommen auf unserem Versicherungslexikon.
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Lexikon-Eintrag:Beim Abschluss einer Lebensversicherung ist das Eintrittsalter der zu versichernden Person wahrheitsgemäß anzugeben. Gibt man ein niedrigeres Alter an, kann der Versicherer die Leistungen in dem Maß herabsetzen, wie es die Falschangabe verhältnismäßig zulässt. Ein Rücktritt von einer Lebensversicherung ist auch dann nicht erlaubt, wenn das Alter fälschlich angegeben wurde. Eine Ausnahme besteht nur dann, wenn das tatsächliche Alter nicht mit dem Versicherungsangebot vereinbar ist.
Der nächste Begriff ist
Alterseinkünftegesetz.
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