Alterseinkünftegesetz


Alterseinkünftegesetz

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Lexikon-Eintrag:

Das Alterseinkünftegesetz organisiert die Behandlung von Aufwendungen der Altersvorsorge sowie der Altersbezüge einkommensteuerrechtlicher Art. Seit dem 1.1.2005 gibt es eine Erhebungsform innerhalb der Einkommensteuer und eine unterschiedliche Besteuerung der Rentenzahlungen. Eine Betriebsrente wird voll besteuert, eine gesetzliche oder private Rentenversicherung nur in Höhe des Ertragsteils. Die Besteuerungshöhe steigt stetig um 2 % bis zum Jahr 2040. Es werden immer größere Teile der Altersvorsorgeaufwendungen steuerfrei und der Besteuerungsanteil der darauf beruhenden Renten wird bei Bezug entsprechend erhöht. Viele Rentenempfänger von kleinen und mittleren Renten müssen keine Steuern auf ihre Rente zahlen. Auf zukünftige Rentenempfänger entfällt jedoch ein deutlich höherer Besteuerungsanteil.

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