Altersgrenze


Altersgrenze

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Lexikon-Eintrag:

In der gesetzlichen Krankenversicherung sind Kinder bis zu bestimmten Altersgrenzen beitragsfrei mitversichert. Grundsätzlich ist die Familienversicherung bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres möglich. Bis zum 23. Geburtstag kann sie fortgeführt werden, wenn das Kind nicht mehr als 400 Euro monatlich verdient und bis zum 25. Geburtstag, wenn eine Ausbildung, ein Studium oder ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr absolviert wird, bei Unterbrechung durch Wehr- oder Zivildienst auch darüber hinaus. Für behinderte Kinder besteht keine Altersgrenze.

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