Altersgrenzen / UnfallversicherungWillkommen auf unserem Versicherungslexikon.
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Lexikon-Eintrag:Je nach Versicherungsgesellschaft ist die Aufnahme in die „normale“ Unfallversicherung für Senioren bis zum 65. oder 70. Lebensjahr beschränkt. Ab diesem Alter werden spezielle Seniorentarife angeboten, die genauer auf diese Gruppe zugeschnitten sind. Damit sind in der Regel mit höheren Beiträgen verbunden, da die Versicherungsleistungen für Senioren insgesamt höher ausfallen. Andererseits werden Leistungen geboten, die im Schadensfall finanzielle Belastungen auffangen, die z.B. durch den Einsatz von Pflegekräften oder den Bau eines Treppenliftes entstehen.
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Altersrente.
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