Altersrente für BerufsunfähigeWillkommen auf unserem Versicherungslexikon.
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Lexikon-Eintrag:Versicherte in der gesetzlichen Rentenversicherung können eine Altersrente für Schwerbehinderte erhalten, wenn sie bei Eintritt in das Rentenalter als berufsunfähig eingestuft sind. Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn aus gesundheitlichen Gründen die Erwerbsfähigkeit auf weniger als sechs Stunden pro Tag eingeschränkt ist, wobei eine Tätigkeit mit gleichwertigen Voraussetzungen im Hinblick auf Ausbildung und Fähigkeiten zugrunde gelegt wird. Bis Ende 2000 wurde zur Annahme der Berufsunfähigkeit eine Einschränkung dieser Erwerbsfähigkeit auf weniger als die Hälfte vorausgesetzt.
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Altersrente für Erwerbsunfähige.
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