Altersrente für Erwerbsunfähige


Altersrente für Erwerbsunfähige

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Lexikon-Eintrag:

Alle Berufs- und Erwerbsunfähigen sowie Schwerbehinderte, die das 60. Lebensjahr vollendet und die Wartezeit von 35 Jahren erfüllt haben, haben ab einer Erwerbsminderung von 50% einen Anspruch auf die gesetzliche Altersrente. Bei vorzeitiger Inanspruchnahme werden 0,3% des ursprünglichen Betrages pro Monat abgezogen.

Der nächste Begriff ist Altersrente für Frauen.

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