Altersrente für FrauenWillkommen auf unserem Versicherungslexikon.
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Lexikon-Eintrag:Die Altersrente für Frauen in der gesetzlichen Rentenversicherung ist nach Geburtsjahren gestaffelt.
Vor 1952 geborene Frauen erhalten auf Antrag die Altersrente, wenn sie das 60. Lebensjahr vollendet haben und nach Vollendung des 40. Lebensjahres insgesamt mehr als 10 Jahre mit Pflichtbeitragszeiten sowie die Wartezeit von 15 Jahren erfüllt haben.
Für Frauen der Geburtsjahrgänge 1952 und jünger, gibt es diese Altersrente nicht mehr. Bei ihnen liegt die Altersgrenze bei 67 Jahren, der Regelaltersrente.
Der nächste Begriff ist
Altersrente für langjährig unter Tage beschäftigte Bergleute.
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