Altersrente in der gesetzlichen Rentenversicherung


Altersrente in der gesetzlichen Rentenversicherung

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Lexikon-Eintrag:

Eine gesetzliche Altersrente wird nur auf Antrag ausgezahlt. Ihre Höhe richtet sich nach der Höhe der eingezahlten Beiträge, wobei einige beitragsfreie Zeiten wie Arbeitslosigkeit mit Leistungsbezug, Kindererziehungs- und Pflegezeiten berücksichtigt werden. Die Regelaltersgrenze, die zum Bezug einer gesetzlichen Altersrente ohne Abschlag berechtigt, liegt zurzeit bei 65 Jahren. Ab 2012 wird diese Altersgrenze schrittweise angehoben und ab 2029 bei 67 Jahren liegen. Nur für Arbeitnehmer mit mindestens 45 Beitragsjahren wird sie auch weiterhin bei 65 Jahren bleiben.

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