Altersrente wegen ArbeitslosigkeitWillkommen auf unserem Versicherungslexikon.
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Lexikon-Eintrag:Die Altersrente wegen Arbeitslosigkeit kann von Versicherungsnehmern beantragt werden. Hierfür müssen jedoch einige Voraussetzungen erfüllt sein wie zum Beispiel die Vollendung des 60. Lebensjahres. Außerdem muss der Antragsteller bei Rentenbeginn arbeitslos sein sowie nach Vollendung des 58. Lebensjahres und sechs Monaten mindestens bereits ein Jahr lang arbeitslos gewesen sein.
Der nächste Begriff ist
Altersrente für Berufsunfähige.
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