AltersvermögensergänzungsgesetzWillkommen auf unserem Versicherungslexikon.
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Lexikon-Eintrag:Am 11.05.2001 wurden im Bundesrat das sog. Altersvermögensgesetz sowie das Altersvermögensergänzungsgesetz beschlossen. Diese beiden hier verabschiedeten Gesetze haben vom Gesetzgeber her die Intention, das deutsche Rentensystem mit seinen drei bekannten Säulen sowie speziell die Altersrenten der nächsten Generation auf die Zukunft hin zu sichern. Das Altersvermögensergänzungsgesetz enthält u.a. eine neue Bestimmung über den jährlichen Anpassungsmodus der Renten. Dies hat zur Folge, dass ab dem 1. Juli 2001 die Renten nicht mehr inflationsbezogen angepasst, sondern zukünftig an die Entwicklung der Nettodurchschnittslöhne dynamisch angekoppelt werden. Um die Beitragsbelastung bis zum Jahre 2030 auf maximal 22% zu begrenzen, wird jedoch das Rentenniveau bis zu diesem Zeitpunkt auf 67% des Nettolohnes abgesenkt.
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Altersvermögensgesetz.
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