Altersvermögensergänzungsgesetz


Altersvermögensergänzungsgesetz

Willkommen auf unserem Versicherungslexikon.
Unser Hauptgeschäft ist die private Krankenversicherung, einen kostenlosen Vergleich können Sie sich über die Startseite rechnen lassen.

Lexikon-Eintrag:

Am 11.05.2001 wurden im Bundesrat das sog. Altersvermögensgesetz sowie das Altersvermögensergänzungsgesetz beschlossen. Diese beiden hier verabschiedeten Gesetze haben vom Gesetzgeber her die Intention, das deutsche Rentensystem mit seinen drei bekannten Säulen sowie speziell die Altersrenten der nächsten Generation auf die Zukunft hin zu sichern. Das Altersvermögensergänzungsgesetz enthält u.a. eine neue Bestimmung über den jährlichen Anpassungsmodus der Renten. Dies hat zur Folge, dass ab dem 1. Juli 2001 die Renten nicht mehr inflationsbezogen angepasst, sondern zukünftig an die Entwicklung der Nettodurchschnittslöhne dynamisch angekoppelt werden. Um die Beitragsbelastung bis zum Jahre 2030 auf maximal 22% zu begrenzen, wird jedoch das Rentenniveau bis zu diesem Zeitpunkt auf 67% des Nettolohnes abgesenkt.

Der nächste Begriff ist Altersvermögensgesetz.

Das Lexikon ist manuell von Usern zusammengetragen.
Wir hoffen, dass Ihnen diese Infos zu Altersvermögensergänzungsgesetz weiterhelfen. Zum Lexikon-Anfang.

Diese Erklärung ist frei von Usern eingestellt. Sollte einer der Texte in gleicher Form an einer anderen Stelle verwendet werden, bitte benachrichtigen Sie uns kurz. Bitte haben Sie Verständnis dafür dass dies trotz sorgfältiger Kontrolle möglich sein kann.

Wir hoffen, dass Sie Ihre gewünschten Informationen hier finden, dennoch unterliegen alle Texte und Inhalte dieser Seiten dem Urheberrecht und dürfen nicht kopiert und/oder anderweitig genutzt werden. In jedem Fall werden bei Zuwiderhandlungen rechtliche Schritte eingeleitet. Eine Genehmigung der Nutzung dieser Daten ist hiermit ausdrücklich untersagt.