Altersversorgung / Steuern


Altersversorgung / Steuern

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Lexikon-Eintrag:

Die Grundlage für die Altersversorgung sind staatliche, betriebliche und private Rentenzahlungen. Das 2005 in Kraft getretene Alterseinkünftegesetz regelt die steuerliche Behandlung der Rentenzahlungen in der Ansparphase vor dem 60. Lebensjahr. Auch bei der Auszahlung als Rente oder einmaliger Kapitalabfindung nach Vollendung des 60. Lebensjahres gelten dessen Regelungen. Für Angestellte in abhängigen Beschäftigungsverhältnissen steht als steuergünstige Option in der Ansparphase in der Regel die betriebliche Altersrente zur Verfügung. Sie wird über Direktversicherungen vermittelt. Bei der betrieblichen Altersrente wie auch bei den meisten anderen Rentenformen (z.B. Basisrente, Riesterrente, o.a.), die über private Versicherungen realisiert werden, sind bei der Auszahlung ab dem 60. Lebensjahr im Allgemeinen ca. 80% der Renteneinkünfte zu versteuern. Eine Ausnahme bildet die sogenannte Privatrente. Hierbei sind ab der Auszahlung nur ca. 22% der monatlichen Renteneinkünfte zu versteuer

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