Ambulante BehandlungWillkommen auf unserem Versicherungslexikon.
Unser Hauptgeschäft ist die private Krankenversicherung, einen kostenlosen Vergleich können Sie sich über die Startseite rechnen lassen.
Lexikon-Eintrag:Von der ambulanten Behandlung eines Patienten spricht man, wenn ein Patient nicht stationär aufgenommen wird, er also kein Bett der behandelnden Einrichtung belegt. Die Behandlung des Patienten kann dabei in der Praxis eines niedergelassenen Arztes oder in den Ambulatorien eines Krankenhauses (auch Spitalambulanzen genannt) erfolgen.
Der nächste Begriff ist
Ambulante Ergänzungsversicherung.
Das Lexikon ist manuell von Usern zusammengetragen. Wir hoffen, dass Ihnen diese Infos zu Ambulante Behandlung weiterhelfen. Zum Lexikon-Anfang.
|