Ambulante Behandlung


Ambulante Behandlung

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Lexikon-Eintrag:

Von der ambulanten Behandlung eines Patienten spricht man, wenn ein Patient nicht stationär aufgenommen wird, er also kein Bett der behandelnden Einrichtung belegt. Die Behandlung des Patienten kann dabei in der Praxis eines niedergelassenen Arztes oder in den Ambulatorien eines Krankenhauses (auch Spitalambulanzen genannt) erfolgen.

Der nächste Begriff ist Ambulante Ergänzungsversicherung.

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