Amtshaftpflichtversicherung


Amtshaftpflichtversicherung

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Lexikon-Eintrag:

Die Amtshaftpflicht- bzw. Berufshaftpflichtversicherung sichert Schäden ab, die beruflich gegenüber Dritten verursacht werden. Je nach Tätigkeit wird dabei mit dem Versicherungsunternehmen eine Police für Arbeitnehmer, Beamte, freiberufliche Ärzte, Architekten und Bauingenieure, rechts- und steuerberatende Berufe oder Betreuer sowie Vormunde abgeschlossen.

Der nächste Begriff ist Anämie.

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