Anfechtung / KfzWillkommen auf unserem Versicherungslexikon.
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Lexikon-Eintrag:Ist der Versicherer im Glauben, arglistig getäuscht worden zu sein, so kann er einen geschlossenen Vertrag anfechten. Der Vorteil liegt darin, dass der Versicherer nicht nur innerhalb einer Monatsfrist, sondern innerhalb einer Jahresfrist gegen den Vertrag und somit dessen Gültigkeit vorgehen kann. Eine arglistige Täuschung liegt jedoch nicht, wenn der Versicherungsnehmer seinen vorvertraglichen Anzeigepflichten nicht ordnungsgemäß nachgekommen ist oder unrichtige Angaben auf dem Antragsformular zur Kfz-Versicherung gemacht hat. Vielmehr muss er irreführende Angaben willentlich herbeigeführt haben. Die Beweislast liegt jedoch beim Versicherer.
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