Anfechtung / LebensversicherungWillkommen auf unserem Versicherungslexikon.
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Lexikon-Eintrag:Der Vertrag kann vom Versicherer angefochten werden, wenn vom Versicherungsnehmer im Vorfeld eines Vertragsabschlusses falsche Angaben gemacht oder versicherungsrelevante Angaben verschwiegen wurden. Durch diesen groben Verstoß gegen die Anzeigepflicht wird der Vertag vom Versicherer als nichtig erklärt. Die schon gezahlten Prämien dürfen in diesem Fall vom Versicherer einbehalten werden.
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Anfechtung / Rechtsschutzversicherung.
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