Anfechtung / RechtsschutzversicherungWillkommen auf unserem Versicherungslexikon.
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Lexikon-Eintrag:Eine Anfechtung einer Rechtsschutzversicherung ist möglich, wenn der Versicherungsnehmer den Versicherer über Gefahren arglistig getäuscht hat. Eine Täuschung besteht, wenn der Versicherungsnehmer falsche Angaben über Vorschäden oder Vorversicherungen gemacht hat. Eine Anfechtung bedeutet die Beseitigung der rechtlichen Wirkung einer Willenserkärung.
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