AngehörigeWillkommen auf unserem Versicherungslexikon.
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Lexikon-Eintrag:Als Angehörige werden Personen beschrieben, die in enger Beziehung miteinander stehen. Angehörige sind Verlobte, Ehegatten, Verwandte, Geschwister, Neffen, Schwager und sonstige in irgendeiner Weise verbundene Personen. Steuerlich relevant ist das Verwanschaftsverhältniss bei Erbschaft oder Schenkung, bei der Eigenheimzulage und beim Auskunftsverweigerungsrecht.
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