Angehörige freier BerufeWillkommen auf unserem Versicherungslexikon.
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Lexikon-Eintrag:Angehörige selbständiger (freier) Berufe üben eine selbstständige Tätigkeit aus, die nicht in die Handwerkerrolle und nicht ins Handelsregister eingetragen werden muss, sowie nicht der Gewerbeanmeldung unterliegt.
Angaben zu Angehörigen freier Berufe werden in § 18 Abs. 1 Ziffer 1 EStG gemacht.
Der nächste Begriff ist
Angehörigenklausel/ Haftpflicht.
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