Angehörigenklausel/ HaftpflichtWillkommen auf unserem Versicherungslexikon.
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Lexikon-Eintrag:Die Angehörigenklausel besagt, dass Angehörige eines Versicherungsnehmers einer Allgemeinen Haftpflichtversicherung keinen Anspruch auf Leistungen der Haftpflichtversicherung haben. Dabei ist es gleich, ob die Angehörigen des Versicherungsnehmers mit diesem in einer häuslichen Gemeinschaft wohnen oder selbst zu den im Versicherungsvertrag mitversicherten Personen zählen.
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Angestellte.
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