AngestellteWillkommen auf unserem Versicherungslexikon.
Unser Hauptgeschäft ist die private Krankenversicherung, einen kostenlosen Vergleich können Sie sich über die Startseite rechnen lassen.
Lexikon-Eintrag:Die frühere Unterscheidung zwischen Arbeitern und Angestellten ist heutzutage nahezu gänzlich aufgelöst.
Ein Angestellter ist nach landläufiger Meinung jemand, der in einem wirtschaftlich abhängigen Beschäftigungsverhältnis steht und vorwiegend geistigen Tätigkeiten wie z. B. Büroarbeiten nachkommt oder auch Mitarbeiter in leitenden Positionen. Ein Arbeiter hingegen verrichtet meist körperliche Arbeiten.
Gleichermaßen gilt jedoch im Sinne der deutschen Sozialversicherung die Versicherungspflicht für alle Beschäftigten gleichermaßen. Hierzu gehören z. B. die Unfall-, Kranken-, Renten- und Pflegeversicherungen.
Der nächste Begriff ist
Angestellte Gesellschafter.
Das Lexikon ist manuell von Usern zusammengetragen. Wir hoffen, dass Ihnen diese Infos zu Angestellte weiterhelfen. Zum Lexikon-Anfang.
|