Angestellte


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Lexikon-Eintrag:

Die frühere Unterscheidung zwischen Arbeitern und Angestellten ist heutzutage nahezu gänzlich aufgelöst. Ein Angestellter ist nach landläufiger Meinung jemand, der in einem wirtschaftlich abhängigen Beschäftigungsverhältnis steht und vorwiegend geistigen Tätigkeiten wie z. B. Büroarbeiten nachkommt oder auch Mitarbeiter in leitenden Positionen. Ein Arbeiter hingegen verrichtet meist körperliche Arbeiten. Gleichermaßen gilt jedoch im Sinne der deutschen Sozialversicherung die Versicherungspflicht für alle Beschäftigten gleichermaßen. Hierzu gehören z. B. die Unfall-, Kranken-, Renten- und Pflegeversicherungen.

Der nächste Begriff ist Angestellte Gesellschafter.

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