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Lexikon-Eintrag:In der Arbeitslosenversicherung sind alle Arbeitnehmer und somit auch die höherverdienenden Angestellten pflichtversichert. Ausgenommen sind lediglich die geringfügig Beschäftigten. Die Arbeitslosenversicherung wird von den Arbeitnehmern und Arbeitgebern zu gleichen Teilen finanziert, der Beitragssatz liegt derzeit bei 2,8% vom beitragspflichtigen Bruttoeinkommen. Ab dem 1. Januar 2011 wird der Beitrag auf 3,0% angehoben.
2010 liegt die Beitragsbemessungsgrenze, also das Einkommen, ab dem der Beitrag nicht mehr steigt, in den alten Bundesländern bei 5.500 € monatlich (66.000 € pro Jahr) und in den neuen Bundesländern bei 4.650 € monatlich(55.800€ pro Jahr). Der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung beträgt zur Zeit somit maximal 154 € monatlich.
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Angestellte im öffentlichen Dienst.
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