Angestellte, KrankenversicherungsfreiheitWillkommen auf unserem Versicherungslexikon.
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Lexikon-Eintrag:Für Angestellte besteht die Möglichkeit der Krankenversicherungsfreiheit. Diese entsteht, wenn das Jahresgehalt eine bestimmte Grenze (2009: 48.600 Euro) überschreitet. Die Krankenversicherungsfreiheit bedeutet, dass der Arbeitnehmer selbst entscheiden kann, ob er in der gesetzlichen Krankenversicherung bleiben möchte oder in eine private Krankenversicherung wechseln möchte.
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Angestellte, Krankenversicherungspflicht.
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