Angestellte, Krankenversicherungsfreiheit


Angestellte, Krankenversicherungsfreiheit

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Lexikon-Eintrag:

Für Angestellte besteht die Möglichkeit der Krankenversicherungsfreiheit. Diese entsteht, wenn das Jahresgehalt eine bestimmte Grenze (2009: 48.600 Euro) überschreitet. Die Krankenversicherungsfreiheit bedeutet, dass der Arbeitnehmer selbst entscheiden kann, ob er in der gesetzlichen Krankenversicherung bleiben möchte oder in eine private Krankenversicherung wechseln möchte.

Der nächste Begriff ist Angestellte, Krankenversicherungspflicht.

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