Angestellte, Krankenversicherungspflicht


Angestellte, Krankenversicherungspflicht

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Lexikon-Eintrag:

Angestellte müssen vom Arbeitgeber krankenversichert werden (Versicherungspflicht), solange sie nicht eine bestimmte Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAE-Grenze) beim Gehalt übersteigen. Diese Grenze passt sich dynamisch jährlich der Lohn und Gehaltsentwicklung an. Arbeitgeber, die die JAE-Grenze überschreiten, sind nicht versicherungspflichtig und können in eine private Krankenversicherung wechseln. Möglich wird dies, nachdem der Arbeitnehmer auf 3 hintereinander folgenden Jahre über der JAE-Grenze lag.

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