Angestellte, Rentenversicherung


Angestellte, Rentenversicherung

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Lexikon-Eintrag:

Zu den sogenannten abhängig beschäftigten Arbeitnehmern zählen auch die Angestellten, die bei privaten Arbeitgebern oder in öffentlich-rechtlichen Institutionen einem Arbeitsverhältnis unterliegen. Die Angestellten, die auf der Grundlage ihres rechtsgültigen Arbeitsvertrages einer versicherungspflichtigen Tätigkeit nachgehen, müssen somit Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung leisten. Maßgebend für den monatlichen Rentenversicherungsbeitrag der Angestellten ist die Beitragsbemessungsgrenze der allgemeinen Rentenversicherung (alte Bundesländer 5.500 EUR pro Monat, neue Bundesländer 4.650 EUR pro Monat; Stand 2010). Der Beitragssatz für die gesetzliche Rentenversicherung beträgt aktuell 19,9 Prozent des jeweils relevanten Bruttoeinkommens, insofern dieses Einkommen unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze liegt (Stand Januar 2010).

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