Angestellte im öffentlichen DienstWillkommen auf unserem Versicherungslexikon.
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Lexikon-Eintrag:Als Angestellte im öffentlichen Dienst, bezeichnet man Beschäftigte von Bund, Ländern und Kommunen. Sie sind im Falle einer Berufsunfähigkeit besser abgesichert, als Arbeitnehmer von privaten Unternehmen, da sie, neben der gesetzlichen Rentenversicherung, auch den Schutz der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder genießen.
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Angestellte, Krankenversicherungsfreiheit.
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