AngestelltenversicherungWillkommen auf unserem Versicherungslexikon.
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Lexikon-Eintrag:Die Angestelltenversicherung ist ein Versicherungszweig der gesetzlichen Rentenversicherung. Sie gilt als Pflichtversicherung für alle beschäftigten Angestellten sowie bestimmte Selbstständige. Seitdem 2005 die Angestellten- und die Arbeitnehmerversicherung zusammengelegt wurden, existiert nur noch die einheitliche gesetzliche Rentenversicherung. Träger ist die Deutsche Rentenversicherung mit Sitz in Berlin.
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Angestellter Arzt.
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