Angestellter ArztWillkommen auf unserem Versicherungslexikon.
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Lexikon-Eintrag:Ärzte können auch als Angestellte arbeiten. Dabei werden sie in der Regel von niedergelassenen Ärzten in deren Praxen unter Berücksichtigung der Bedarfsplanung und der Zulassungsverordnung angestellt. Man unterscheidet dabei die Anstellung in privaten und nicht-privaten Arztpraxen. Im letzteren Fall muss eine Anstellung vom Zulassungsausschuss genehmigt werden. Im Falle einer privaten Anstellung muss der Vertrag der Ärztekammer vorgelegt werden.
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Angina.
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