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Lexikon-Eintrag:Kfz-Anhänger sind nicht motorisiert und gelten daher nicht als Kraftfahrzeug, ihr Versicherungsschutz wird daher auch nicht in der Kfz- sondern in der Haftpflichtversicherung geregelt.
Bei privatem Gebrauch des Anhängers besagt die "kleine Benzinklausel", dass Schäden, die von einem nicht an ein Fahrzeug angeschlossener Anhänger verursacht werden, bei der Privathaftpflichtversicherung des Halters geltend gemacht werden können. Ist ein privat genutzter Anhänger jedoch an ein privat genutztes Fahrzeug angeschlossen, werden Schäden von der Kfz-Versicherung des Halters beglichen.
Anders sieht das bei einer gewerblicher Nutzung des Anhängers aus, hier sind laut der "Großen Benzinklausel" Kfz-Anhänger ausdrücklich vom gewerblichen Haftpflichtversicherungsschutz ausgeschlossen und müssen daher separat versichert werden.
Der nächste Begriff ist
Vergleich Bauherrenhaftpflichtversicherung.
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