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Lexikon-Eintrag:Eine Haftpflichtversicherung für KFZ-Anhänger ist in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben. Seit 2002 muss die Haftpflicht des Anhängers auch für Schäden aufkommen, die durch diesen verursacht werden. Gewerbliche Anhänger sind von der Haftpflicht ausgeschlossen, für diese gilt unter Umständen die Betriebshaftpflicht. Es gibt sowohl Teil- als auch Vollkaskoversicherungen.
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