Anmeldung


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Lexikon-Eintrag:

Die Anmeldung zur Sozialversicherung erfolgt durch den Arbeitgeber für jeden sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmer. Die Anmeldefrist endet 6 Wochen nach Beginn der Beschäftigung. Seit dem 1.1.2006 muss die Meldung elektronisch an die Krankenkassen erfolgen, die dazu in der Regel eine Schnittstelle wie z.B. sv.net bereitstellen.

Der nächste Begriff ist Anmeldung zur Gruppenversicherung.

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