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Lexikon-Eintrag:Die Anmeldung zur Sozialversicherung erfolgt durch den Arbeitgeber für jeden sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmer. Die Anmeldefrist endet 6 Wochen nach Beginn der Beschäftigung. Seit dem 1.1.2006 muss die Meldung elektronisch an die Krankenkassen erfolgen, die dazu in der Regel eine Schnittstelle wie z.B. sv.net bereitstellen.
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