Anmeldung zur GruppenversicherungWillkommen auf unserem Versicherungslexikon.
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Lexikon-Eintrag:Wird eine Gruppe von Personen gemeinsam in einem Versicherungsvertrag für eine Sache versichert, so spricht man von einer Gruppenversicherung. Die Anmeldung zu einem Gruppenversicherungsvertrag muss in der Regel durch den Versicherungsnehmer (z. B. Arbeitgeber) erfolgen. In den meisten Fällen sind die Krankenversichrungen verpflichtet, die Anmeldung anzunehmen, was bedeutet, dass grundsätzlich alle Personen aufgenommen werden müssen.
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Annahmeerklärung.
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