AnnahmeerklärungWillkommen auf unserem Versicherungslexikon.
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Lexikon-Eintrag:Mit einer Annahmeerklärung bestätigt der Versicherer, dass er einen Vertrag mit dem Antragsteller geschlossen hat.
Eine solche Annahmeerklärung wird abgegeben, wenn die Versicherung noch keinen Versicherungsschein ausstellen kann, der Antragsteller aber bereits, zur Sicherheit oder zur Vorlage für eine vorherige Versicherung, einen Nachweis über den Vertragsabschluss benötigt.
Der nächste Begriff ist
Annahmepflicht.
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