AnnahmepflichtWillkommen auf unserem Versicherungslexikon.
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Lexikon-Eintrag:Durch die Annahmepflicht sind die gesetzlichen Krankenkassen dazu verpflichtet, jeden Antragsteller zu versichern. Der Versicherte erhält sowohl einen Nachweis seiner Mitgliedschaft als auch eine Versichertenkarte. Im Gegensatz zu den gesetzlichen Krankenkassen sind die privaten Krankenkassen nicht dazu verpflichtet, jeden Antragsteller zu versichern.
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Annahmepflicht bei der Gruppenversicherung / Krankenversicherung.
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