Annahmepflicht bei der Gruppenversicherung


Annahmepflicht bei der Gruppenversicherung

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Lexikon-Eintrag:

Bei einer Gruppenversicherung (auch Kollektivversicherung genannt) ist das Krankenversicherungsunternehmen generell verpflichtet, alle Versicherungsanträge anzunehmen und bestimmte Risiken zu tragen. Es kann jedoch eine Gesundheitsprüfung angeordnet werden. Daraus resultierend kann es dazu kommen, dass der Betreffende zwar versichert, aber von bestimmten Leistungen ausgeschlossen oder nur unter bestimmten Bedingungen versichert wird.

Der nächste Begriff ist Anwartschaft.

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