Annahmepflicht bei der GruppenversicherungWillkommen auf unserem Versicherungslexikon.
Unser Hauptgeschäft ist die private Krankenversicherung, einen kostenlosen Vergleich können Sie sich über die Startseite rechnen lassen.
Lexikon-Eintrag:Bei einer Gruppenversicherung (auch Kollektivversicherung genannt) ist das Krankenversicherungsunternehmen generell verpflichtet, alle Versicherungsanträge anzunehmen und bestimmte Risiken zu tragen. Es kann jedoch eine Gesundheitsprüfung angeordnet werden. Daraus resultierend kann es dazu kommen, dass der Betreffende zwar versichert, aber von bestimmten Leistungen ausgeschlossen oder nur unter bestimmten Bedingungen versichert wird.
Der nächste Begriff ist
Anwartschaft.
Das Lexikon ist manuell von Usern zusammengetragen. Wir hoffen, dass Ihnen diese Infos zu Annahmepflicht bei der Gruppenversicherung weiterhelfen. Zum Lexikon-Anfang.
|