Annahmezwang / KfzWillkommen auf unserem Versicherungslexikon.
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Lexikon-Eintrag:Der Begriff "Annahmezwang" findet sich bei vielen Versicherungen. Der Annahmezwang, auch Kontrahierungszwang genannt, besagt, dass bestimmte Personen nicht von der Versicherung ausgenommen werden dürfen, also zwangsweise angenommen werden müssen. In der Kfz-Versicherung besagt der Annahmezwang, dass der Versicherer verpflichtet ist, alle Anträge grundsätzlich bis zur Höhe der gesetzlichen Mindestdeckungssumme anzunehmen, außer es liegen schwerwiegende Ablehnungsgründe vor.
Der nächste Begriff ist
Anorexia nervosa.
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