Anpassungsklausel / RechtsschutzWillkommen auf unserem Versicherungslexikon.
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Lexikon-Eintrag:Bei einem bestehenden Rechtschutzvertrag können sich grundlegende Gesetze einer Rechtssprechung ändern oder es kann eine Beitragsanpassung notwendig sein, daher auch die Anpassungsklausel. Eine einseitige Änderung des Vertrages ist grundsätzlich nicht möglich. Es müsste hier für den Versicherer konkrete Änderungsvorbehalte geben, die auch anerkennungswürdig sind. Ansonsten gilt der Grundsatz des deutschen Rechts, der besagt, das Verträge einzuhalten sind.
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