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Lexikon-Eintrag:Anrechnungszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung sind Zeiträume, in denen Rentenversicherte keine Beiträge geleistet haben, die aber dennoch in der Rentenberechnung berücksichtigt werden. Zu den Anrechnungszeiten zählen z.B. Zeiten in denen Versicherungsnehmer aufgrund von Krankheit arbeitsunfähig waren, Zeiten der Schwangerschaft oder Mutterschaft, der Arbeitslosigkeit oder Zeiten, in denen sich Versicherte in einer Ausbildung befanden.
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