AnscheinsbeweisWillkommen auf unserem Versicherungslexikon.
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Lexikon-Eintrag:Der Anscheinsbeweis ist eine Beweisführung, die es dem Arzt/Versicherer erlaubt, gestützt auf seinen Erfahrungsschatz Schlüsse aus Tatsachen zu ziehen, die er nur dadurch beweisen kann, dass sie schon in ähnlichen Fällen so passiert sind.
Der Anscheinsbeweis ist gesetzlich nicht geregelt und bis heute umstritten.
Der nächste Begriff ist
Anschlußheilbehandlung.
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