AnschlußheilbehandlungWillkommen auf unserem Versicherungslexikon.
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Lexikon-Eintrag:Wird für den Patienten, nach einem Krankenhausaufenthalt, eine Anschlussbehandlung ärztlich für nötig befunden, welche der schnelleren und effektiveren Heilung dient, kommt die PKV für diese Behandlung auf. Dies ist bei zahlreichen Fällen möglich, Voraussetzung ist jeweils die Transparenz der Effektivität und Notwendigkeit einer solchen Anschlussheilbehandlung.
Der nächste Begriff ist
Ansehen, äußeres.
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