Antennenanlagen / HausratversicherungWillkommen auf unserem Versicherungslexikon.
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Lexikon-Eintrag:Sollten Geräte oder sonstige Einrichtungen durch einen Blitz zerstört werden, der nicht auf dem Grundstück selbst eingeschlagen ist, muss der Versicherungsnehmer allein für die Kosten aufkommen. Schlägt der Blitz auf dem Grundstück ein, haftet die Versicherung. Schlägt der Blitz in eine Antenne ein, zahlt die Versicherung die entstandenen Schäden.
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