Antiquitäten / Hausratversicherung


Antiquitäten / Hausratversicherung

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Lexikon-Eintrag:

Als Antiquitäten gelten in der Hausratversicherung solche Gegenstände, die älter als 100 Jahre alt sind, auch wenn sie noch in Gebrauch sind, wie beispielsweise Geschirr. Grundsätzlich sind in der Wohnung befindliche Antiquitäten versichert, sie zählen allerdings zu den Wertsachen und unterliegen der entsprechenden Wertgrenze, die i.d.R. bei 20% der Deckungssumme liegt.

Der nächste Begriff ist Anthroposophisch-medizinische Behandlung.

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