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Lexikon-Eintrag:Ein Antrag ist das Gesuch um eine Entscheidung zu einem Sachverhalt seitens einer öffentlichen Stelle oder Einrichtung. Ein Antrag kann in verschieden Formen, also mündlich oder schriftlich, gestellt werden. Der Antragsteller hat ein Recht auf Bearbeitung seines Antrags und eine verbindliche Antwort.
Der nächste Begriff ist
Antrag Albingia.
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