Antragsablehnung


Antragsablehnung

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Lexikon-Eintrag:

Es können berechtigte Gründe vorliegen, die in aller Regel zur Ablehnung eines Antrags auf den Abschluss eines Versicherungsvertrages führen. Hinsichtlich einer Antragsablehnung ist der Versicherer frei. Insbesondere dann, wenn wegen psychischer Erkrankung bzw. geistiger Behinderung, Eröffnung eines Insolvenzverfahrens aufgrund hoher Verschuldung und Zahlungsunfähigkeit oder einem vorliegenden Einwilligungsvorbehalt im Rahmen der gesetzlichen Betreuung eine fehlende Versicherungsfähigkeit gegeben ist, kann die Versicherung den Antrag ablehnen. Gleiches trifft auch zu, wenn nach Einschätzung des Versicherers objektiv ein sogenanntes "unversicherbares" Risiko vorhanden ist, das den berechtigten wirtschaftlichen Interessen des Versicherungsunternehmens von vornherein entgegensteht.

Der nächste Begriff ist Antragsannahme.

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