AntragsannahmeWillkommen auf unserem Versicherungslexikon.
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Lexikon-Eintrag:Ein Versicherungsvertrag kommt zustande, nachdem der potentielle Versicherungsnehmer einen Antrag gestellt hat und der Versicherer diesen Antrag geprüft und angenommen, d.h. akzeptiert hat. Der Versicherungsnehmer ist an seinen Antrag eine gewisse Frist lang gebunden, und auch die Versicherung darf mit ihrer Prüfung vorgegebene Fristen nicht überschreiten.
Der nächste Begriff ist
Antragsbindefrist.
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