Antragsbindefrist


Antragsbindefrist

Willkommen auf unserem Versicherungslexikon.
Unser Hauptgeschäft ist die private Krankenversicherung, einen kostenlosen Vergleich können Sie sich über die Startseite rechnen lassen.

Lexikon-Eintrag:

Die Antragsbindefrist beginnt mit der Beantragung eines PKV-Neuvertrags. Sie bindet den Antragsteller nach Ablauf der 14-tägigen Widerrufsfrist für einen Monat an den eingereichten Antrag. In dieser Zeit kann der Versicherer entscheiden, ob er den Antrag annimmt oder ablehnt. Die Annahme wird vom Versicherer schriftlich bestätigt.

Der nächste Begriff ist Antragsteller.

Das Lexikon ist manuell von Usern zusammengetragen.
Wir hoffen, dass Ihnen diese Infos zu Antragsbindefrist weiterhelfen. Zum Lexikon-Anfang.

Diese Erklärung ist frei von Usern eingestellt. Sollte einer der Texte in gleicher Form an einer anderen Stelle verwendet werden, bitte benachrichtigen Sie uns kurz. Bitte haben Sie Verständnis dafür dass dies trotz sorgfältiger Kontrolle möglich sein kann.

Wir hoffen, dass Sie Ihre gewünschten Informationen hier finden, dennoch unterliegen alle Texte und Inhalte dieser Seiten dem Urheberrecht und dürfen nicht kopiert und/oder anderweitig genutzt werden. In jedem Fall werden bei Zuwiderhandlungen rechtliche Schritte eingeleitet. Eine Genehmigung der Nutzung dieser Daten ist hiermit ausdrücklich untersagt.