AntragsbindefristWillkommen auf unserem Versicherungslexikon.
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Lexikon-Eintrag:Die Antragsbindefrist beginnt mit der Beantragung eines PKV-Neuvertrags. Sie bindet den Antragsteller nach Ablauf der 14-tägigen Widerrufsfrist für einen Monat an den eingereichten Antrag. In dieser Zeit kann der Versicherer entscheiden, ob er den Antrag annimmt oder ablehnt. Die Annahme wird vom Versicherer schriftlich bestätigt.
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Antragsteller.
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