AnwartschaftWillkommen auf unserem Versicherungslexikon.
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Lexikon-Eintrag:Unter einer Anwartschaft versteht man die rechtlich gesicherte, regelmäßig unentziehbare Erwerbsaussicht auf ein Recht, dessen Voraussetzungen noch nicht im vollen Umfang erfüllt sind.
Der Ausdruck Anwartschaft spielt ebenso eine Rolle, wenn es um rechtlich zu regelnde Angelegenheiten in Sachen Versorgungsausgleich geht. In diesem Falle bezieht sich die Rechtsprechung auf entsprechende Paragraphen des BGB.
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